AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung

1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle Kunden (im folgenden Auftraggeber genannt) von Lachmann Photodesign (im folgenden Fotograf genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Aufnahmen, Lieferungen und Leistungen (im folgendem Werke genannt).

2. Die AGB gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Auftraggeber, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials.

3. Wenn der Auftraggeber den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.

4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung, auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden. Diese bedürfen zur Wirksamkeit immer der Schriftform.

5. Der Fotograf unterscheidet zwischen Werken die ausschließlich für den privaten Gebrauch erstellt werden und jenen, die für gewerbliche und mediale Zwecke unter Nutzungsrechte gestellt werden.

§ 2 Auftragsproduktionen und etwaige Zusatzkosten der Auftragsproduktionen

1. Der Fotograf legt Ort, Zeit und Umfang nach Maßgabe des Kunden in eigenem Ermessen fest. Dieses gilt nicht für festgelegte Termine besonderer Anlässe (Taufen, Hochzeiten o.ä. Feierlichkeiten).

2. Durch Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die Bildgestaltung, Bildbearbeitung und Bildauffassung, als Ausdruck der künstlerischen Freiheit im Rahmen der üblichen Verkehrssitte, des Fotografen ausdrücklich an.

3. Der Fotograf ist berechtigt, entstandene Bilder zur Eigenwerbung auf der eigenen Homepage zu nutzen, wenn hierdurch nicht unverhältnismäßig in die Allgemeinen Persönlichkeitsrechte, genauer der Intim-, Privat-, Individualsphäre des Auftraggebers eingegriffen wird. Ein Widerspruch bedarf der schriftlichen Form binnen 14 Tage nach Aufnahmetermin. Die Nutzung auf sozialen Netzwerken, Printmedien, Wettbewerben bedarf der schriftlichen Einwilligung des Auftraggebers.

4. Alle Werke werden bearbeitet übergeben. Die Herausgabe von unbearbeitetem Rohmaterial ist nicht möglich.

5. Bindende Auftragserteilungen sind zu fixen Terminen (Hochzeitsterminen, Taufen, etc.) in schriftlicher Form festzuhalten, bei allen anderen Terminen ist bereits die mündliche Auftragserteilung bindend.

Absagen der fixen Termine müssen in schriftlicher Form erfolgen. Eine mündliche oder schriftliche Terminabsprache ist bindend und berechtigt bei auftraggeber-verschuldetem Nichteinhalten zu Schadensersatzforderungen des Fotografen. Der hierdurch entstandene Ausfallschaden wird pauschal durch 40% des festgelegten Endpreises abgegolten.

7. Der Fotograf garantiert das kostenfreie Nachholen von Werken im jeweils möglichen Umfang, wenn auf Grund von höherer Gewalt, Zerstörung oder Ausfall der eingesetzten Technik, Erkrankung die Auftragserfüllung zu einem Fixgeschäft unmöglich ist. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

8. Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 10 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.

9. Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Auftraggebers in Auftrag zu geben. Hierrüber ist der Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Er muss ab einer Erhöhung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 10 % sein schriftliches Einverständnis geben. Geschieht dies nicht und ist der Auftrag ohne die Leistungen des Dritten nicht durchführbar, kommt es zur Auflösung des Vertrages. Der Auftraggeber zahlt die bis dahin entstanden Kosten des Fotografen und herhält im Gegenzug die bis dahin erbrachten Teilleitungen, wenn sich diese als eigenständiges veröffentlichungsfähiges Werk darstellen lassen, heraus. Ob es sich um so ein Werk handelt liegt im alleinigen ermessen des Fotografen.

10. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, ausschließlich durch den Fotografen ausgewählt.

§3 Bildmaterial (analog und digital)

1. Die AGB gelten für jegliches dem Auftraggeber überlassenes Bildmaterial, gleich welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten ins- besondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.

2. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt. Eine Veröffentlichung ausdrücklich unfertiger Vorstufen oder unbearbeiteter Versionen, des vom Fotografen erstellten Bildmaterials, ist dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet.

3. Vom Auftraggeber in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind, wenn sie sich deutlich außerhalb des üblichen Rahmens von marktüblichen Leistungen mittlerer Art und Güte bewegen.

4. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

5. Das überlassene Bildmaterial für den gewerblichen Bereich bleibt, unter Vorbehalt anderweitigen schriftlichen Reglungen, Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.

6. Der Auftraggeber hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.

7. Die Archivierung von Werken in digitaler und analoger Form ist nicht Bestandteil des Vertrages und ohne Gewähr.

§4 Nutzungsrechte

1. Der private Auftraggeber erwirbt die vollumfänglichen privaten Nutzungsrechte am fertigen Werk und ist berechtigt, es für private Zwecke zu nutzen und erworbene Dateien zu vervielfältigen. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind dem Auftraggeber überlassen, soweit sie nicht in die Rechte des Fotografen eingreifen und das Copyright deutlich zu erkennen ist.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die erworbenen Bilder mit Bildbearbeitungsprogrammen, insbesondere durch Filter (analog oder digital) o.ä. zu verändern.

2. Nutzungsrechte, die über den privaten Bereich hinausgehen, für eine medienbezogene oder räumliche exklusivrechtliche Verwendung müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen gesonderten Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.

3. Mit der Lieferung von nicht ausschließlich im privaten Bereich genutzten Werken, wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen.

Dieses Erstreckt sich für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im

Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, für den das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.

4. Jede über Abs. 3 hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen.

Das gilt insbesondere für:

– eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,

– die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische nicht flüchtige digitale Speichermedien und Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, USB-Sticks, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem. §3 5. AGB dient,

– jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),

– die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.

5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [Lachmann [LOGO] Fotodesign] gestattet.

Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumte Nutzungsrechte ganz oder teil- weise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu über- tragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.

7. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.

§5 Haftung

1.Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Auftraggeber. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

§6 Honorare / Vorauszahlungen

1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt sich das Honoar für gewerbliche und mediale Zwecke nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto- Marketing (MFM) die ein Arbeitskreis des Bundesverbandes der Pressebild-Agenturen und Bildarchive e.V ist.

Für private Auftraggeber gilt der ortsübliche Preis am Geschäftssitz des Fotografen.

Das Honorar versteht sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

Dem Dienstleistungspreis liegt der Umfang der geschuldeten Arbeitstätigkeit zugrunde. Diese findet ihre gesetzliche Grundlage in den Vorschriften des Dienstvertrags §§ 611 ff. BGB.

Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Dienstleister ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen aus dem § 288 BGB in Höhe von 5 % – über dem Basiszinssatz des § 247 BGB.

Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

Die Bilder bleiben solange Eigentum des Fotografen bis der fällige Rechnungsbetrag vollständig beglichen wurde.

2. Mit dem vereinbarten Honorar wird

a) die private Nutzung gemäß §4 Abs. 1 abgegolten.

b) die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß § 4 Abs 2 abgegolten.

Nährens wird auf der Rechnung ausgewiesen.

3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden. Barauslagen und besondere Kosten, die dem Fotografen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

4. Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Der Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.

5. Das Honorar gemäß § 6 2 b. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens 95,00 EURO pro Aufnahme oder Werk an.

6. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.

7. Erworbene Gutscheine für ein Fotoshooting oder Material können nicht ausgezahlt werden oder mit anderen Aktionen verrechnet werden. Die Gültigkeit eines Gutscheins wird individuell abgesprochen. Im Regelfall beträgt die Gültigkeit eines Gutscheins 12 Monate ab Kaufdatum. Gutscheine sind nur nach Absprache übertragbar.

§ 7 Rückgabe des Bildmaterials aus dem gewerblichen und medialen Bereich

1. Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.

2. Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten. Der Fotograf haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.

3. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.

§8 Vertragsstrafe, Schadensersatz

1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.

§9 Gewährleistung

1. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

2. Fahrlässiger Umgang berechtigt nicht zur Reklamation. Der Fotograf gewährt für die Produkte lediglich eine Garantie im Rahmen der jeweiligen Herstellergarantie, inbesondere auf die Farbechtheit der

3. Alle Größenangaben sind in metrischen System angegeben und „Circa-Angaben“. Der Fotograf versucht diese möglichst nach Kundenwunsch umzusetzen. Bedingt durch technische Vorgaben der eingesetzten Technik kann es zu Abweichungen kommen. Diese berechtigen bei einer Abweichung von bis zu 10mm nicht zur Mängelrüge.

§10 Allgemeines

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Verbraucher oder Unternehmer ist, der Geschäftssitz des Fotografen.

5. Mit Erscheinen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren vorherige Allgemeine Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit.

Dortmund, den 01.03.2020

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